Messwesen - Gas
Hier finden Sie alle Informationen der WSW Netz GmbH in ihrer Rolle als Grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des MsbG.
Technische Mindestanforderungen an Messstellen
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Netzgebiet der WSW Netz GmbH
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Der eigentliche Vertragsabschluss erfolgt bei der WSW Netz in Textform. Entsprechende Vertragsanfragen richten Sie bitte an: Netzmanagement(at)wsw-netz.de
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Allg. Bedingungen der WSW Netz GmbH für die Überlassung von Messstellen
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen
Im Netz der WSW Netz GmbH verwendete Obis-Kennzahlen
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. F.P. Voß
Tel: 0202 7589 - 7312
Mitteilung von Zählerständen bei Lieferantenwechsel
Bitte geben Sie Ihren Namen, die Adresse, die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum an:
Tel.: 0202 569-5142 (Mo.-Fr. von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
Fax: 0202 569-80 5115
Befundprüfung Zähler
Technische Anschlussfragen sowie Fragen zu möglichen Kosten beantwortet Ihnen gern unser Kundencenter Netze unter der Telefonnummer 0202 / 7589 - 7300.
Ordnungsgemäßheit der eingesetzten Messgeräte
Vor dem Hintergrund der Regelung des § 33 Abs.2 MessEG teilt die WSW Netz GmbH mit, dass der Messstellenbetrieb der WSW Netz GmbH für diese dienstleistend durch die WSW Energie & Wasser AG erbracht wird. In Fällen, in denen die WSW Netz GmbH die Marktrolle des Messstellenbetreibers wahrnimmt, werden daher die zur Durchführung dieser Aufgabe eingesetzten Messgeräte ausschließlich von der WSW Energie & Wasser AG verwendet. Als Messwerteverwender hat sich die WSW Netz GmbH vorschriftsgemäß nach § 33 Abs.2 MessEG die Ordnungsgemäßheit der eingesetzten Geräte vom Messgeräteverwender bestätigen lassen.
Ansprechpartner WiM
Grundzuständiger MSB der WSW Netz GmbH