Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen & Speichern
Hier finden Sie alles rund um das Thema Erzeugungs-/ Einspeiseanlagen und Speicher.
Leitfäden für Installateure und Anlagenbetreiber
Hier finden EEG-Anlagenbetreiber und Installateure Informationen über die rechtlichen und technischen Vorgaben zum Anschluss und Betrieb einer Stromerzeugungsanlage
Anlagengröße ab 135 kW(p)
Mittelspannung: EEG-Leitfaden_135_MS_WSW-Netz-S-193
Niederspannung: EEG-Leitfaden_135_NS_WSW-Netz-S-194
Anlagengröße ab 100 kW(p)
Mittelspannung: EEG-Leitfaden_100_MS_WSW-Netz-S-195
Niederspannung: EEG-Leitfaden_100_NS_WSW-Netz-S-196
Anlagengröße ab 25 kW(p)
EEG-Leitfaden_25_NS-MS_WSW-Netz-S-197
Anlagengröße kleiner 25 kW(p)
Allgemeines und Rechtliches
Die Energiewende wird durch die Bundesregierung vorangetrieben. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sind der Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern geregelt.
Durch die steigende Anzahl von Erzeugungsanlagen und elektrischen Verbrauchern kann es im örtlichen Stromnetz zu Überlastungen und Spannungsbandverletzungen kommen. Daher müssen sämtliche Anlagen und Speicher beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet und teilweise auch genehmigt werden.
Zu den anmeldepflichtigen Anlagen gehören unter anderem:
- Photovoltaikanlagen (PV)
- Erzeugungsanlagen aus Wind- und Wasserkraft
- Blockheizkraftwerke (BHKW)
- Elektrische Speicher
- Brennstoffzellen
- Notstromaggregate
Nach dem aktuellen EEG, müssen EEG- und KWK-Anlagenbetreiber die Zählerstände zum Kalenderjahresende an den örtlichen Stromnetzbetreiber übermitteln. Die Datenerfassung bezüglich eingespeister Strommengen unterliegt nicht der Jahresturnusablesung Ihres Energieversorgers.
Im Wuppertaler Netzgebiet nutzen Sie für die Zählerstandübermittlung bitte folgende E-Mailadresse: zaehlerstaende(at)wsw-netz.de.
Der Weg zur Erzeugungsanlage
1) Planung
Beratungsleistungen müssen durch den Anlagenbetreiber auf dem freien Markt in Auftrag gegeben werden. Die WSW Netz GmbH darf auf Grund der Neutralitätspflicht keine Beratungsleistungen anbieten.
2) Vereinfachtes Verfahren für Photovoltaik-Anlagen bis 800 W Wechselrichter-Leistung ("Balkonkraftwerk" / Steckersolargerät)
Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Modulleistung kleiner 2.000 Watt und einer Wechselrichter-Leistung von maximal 800 Watt - sog. Steckersolargeräte (§ 3 Nr. 43 und § 8 Abs. 5a EEG 2024) - greift ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Diese Anlagen müssen zur Inbetriebnahme nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Solche Anlagen bedürfen keiner Genehmigung durch den Netzbetreiber und müssen diesem auch nicht separat angezeigt werden. Nach Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister wird der Messstellenbetreiber überprüfen, ob ein Zählerwechsel erforderlich ist und diesen bei Bedarf kostenfrei durchführen.
Steckersolargeräte werden im vereinfachten Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet und erhalten daher keine Vergütung (unentgeltliche Abnahme nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023).
WICHTIG: Der Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen ans Stromnetz ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder einen festen Anschluss zulässig. Die Nutzung gewöhnlicher Haushaltssteckdosen ist nach den Regeln der Technik nicht zulässig. Die Steckersolargeräte müssen den technischen Sicherheitsregeln entsprechen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des VDE
Steckerfertige PV-Anlagen: Was jetzt möglich ist (vde.com)
3) Antragstellung
Für alle Erzeugungsanlagen mit einer Wechselrichter-Leistung von mehr als 800 W, unabhängig der Energieart, müssen nachfolgend aufgeführte Anträge und Pläne eingereicht werden. Bitte besprechen Sie die technischen Details ggf. mit Ihrem Anlagenerrichter oder lassen die Formulare von diesem ausfüllen.
Hier gelangen Sie zum Netzanschlussportal.:
Netzportal
Zunächst stellen Sie eine Voranfrage für elektrische Geräte und Anlagen: Anleitung Beantragung einer Erzeugungsanlage.
Diesem fügen Sie einen Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers hervorgehen, bei. Auf Grundlage dieser Unterlagen wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Innerhalb von 8 Wochen nach Antragseingang erhalten Sie eine Antwort, ob das örtliche elektrische Netz durch den Betrieb Ihrer Anlage überlastet werden könnte. Ist dies der Fall, wird durch die WSW Netz GmbH ein Netzausbaukonzept erstellt und Ihnen ggf. ein Kostenvoranschlag übermittelt. Bereitet der Betrieb Ihrer Anlage keine Probleme für das elektrische Netz, so teilen wir dies Ihnen mit und es sind weitere Unterlagen einzureichen:
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze).
- Datenblätter mit den jeweiligen technischen Daten für jede einzelne Erzeugungseinheit und/oder jeden Speicher (Anhänge E.2 und E.3 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).
- Einheitenzertifikate für jede Erzeugungseinheit und jeden Speicher, in welchen die elektrischen Eigenschaften ausgewiesen und das Einhalten der Anforderungen der Netzanschlussregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und der Prüfanforderung DIN VDE V 0124-100 „Netzintegration von Erzeugungsanlagen – Niederspannung“ zertifiziert werden (vergleiche Anhang E.4 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11, vom Gerätehersteller auszufüllen).
- Für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom >75A: Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ (Anhang E.5 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).
- Beschreibung der Schutzeinrichtungen
- Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (vergleiche Anhang E.6 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11, vom Gerätehersteller auszufüllen).
- Für Solar-Anlagen mit einer Leistung größer als 30 kW oder/und bei sonstigen steuerbaren Erzeugungsanlagen: Zertifikat über die Leistungsflussüberwachung
- Zähleranträge für Liefer- und Bezugszähler (Zweirichtungszähler) sowie für den unter Umständen erforderlichen Erzeugungszähler (vgl. hierzu die Hinweise der Clearingstelle EEG | KWKG) .
- Auswahl des Messkonzeptes nach Vorgabe der WSW Netz GmbH.
Bei Anlagen mit einer Leistung größer 135 kW gilt die technische Richtlinie VDE-AR-N 4110:2018-11 mit abweichenden Antragsunterlagen.
Die geforderten Unterlagen können mit der Inbetriebnahme im Netzanschlussportal durch den Anlagenerrichter eingereicht werden, Zähleranträge ebenfalls mit der Inbetriebsetzung durch den zugelassenen Installateur. Die Inbetriebnahme nicht digital beantragter Anlagen (vor November 2024) können noch per Email (kundencenter@wsw-netz.de) eingereicht werden.
Kontakt
Kundencenter Netz Tel: 0202-7589-7300
Schützenstraße 34 Fax: 0202-7589-7328
42281 Wuppertal E-Mail: kundencenter(at)wsw-netz.de
4) Installation
Einzelheiten entnimmt der Anlagenerrichter aus der VDE-AR-N 4105: 2018-11. Zusätzlich gelten die technischen Bedingungen, welche sich aus dem jeweilig gültigen EEG ergeben. In Bezug auf die Elektrohausinstallation gelten die jeweils aktuellen Normen sowie die technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Bei Anschluss einer Anlage mit einer Leistung ab 135 kW handelt es sich um eine Erzeugungsanlage Typ B. Für solche Anlagen gilt in der Regel die technische Richtlinie VDE-AR-N 4110:2018-11 mit abweichenden Anforderungen.
Bei Inbetriebsetzung der Anlage ist ein Inbetriebsetzungsprotokoll auszufüllen und anschließend digital über das Netzanschlussportal bei der WSW Netz GmbH einzureichen (Anhang E.8 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).
So reichen Sie die Inbetriebsetzung bei der WSW Netz GmbH ein: Anleitung
Sofern es sich um eine Anlage mit einer Gesamtleistung von größer 135 kW handelt und gleichzeitig die VDE-AR-N 4105:2018-11 Anwendung findet, ist die endgültige Betriebserlaubnis durch die WSW Netz GmbH einzuholen. Dies geschieht automatisch nach Eingang des Inbetriebsetzungsprotokolls.
5) Vergütung
Der von Ihnen eingespeiste Strom in das Netz der WSW Netz GmbH kann nur vergütet werden, wenn das Inbetriebsetzungsprotokoll vorliegt und Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen ist. Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist zur Eintragung in das Marktstammdatenregister. Die Eintragung muss spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden. Bei getätigter Eintragung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung bei der Bundesnetzagentur. Sobald diese dem Kundencenter in Kopie vorliegt, wird zeitnah eine Bestätigung über den Netzanschluss per Post versendet. Ihre Erzeugungsanlage ist in Betrieb und der eingespeiste Strom wird vergütet.
Nun ist es sinnvoll, sich mit dem aktuellen Stand der Gesetzeslage weiter zu beschäftigen. Auf Grund der politischen Lage in Bezug auf die Energiewende, ändern sich die entsprechenden Gesetze fortlaufend. Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG oder KWK-Gesetz sind verpflichtet, ihre Erzeugungsanlage nach der jeweils gültigen Gesetzeslage zu betreiben. Insbesondere technische Änderungen können durch Novellierungen der Gesetze gefordert werden. Sobald eine Erzeugungsanlage nicht gesetzeskonform betrieben wird, besteht kein Vergütungsanspruch.
Hinweise / Richtlinien
Der Anschluss einer EEG- / KWK- Anlage erfolgt nach Maßgabe nachfolgend genannter Bedingungen.
Informationen zum § 9 EEG 2014, Technische Vorgaben
Ergänzende technische Bedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der WSW Netz GmbH
Technische Anschlussregel VDE-AR-N 4110 Mittelspannung
Anforderungen an die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen (Anlage zur TAB MS)
FNN-Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz
Anträge
Zur Bearbeitung der Anträge sowie für die Beantwortung darüber hinausgehender Fragen steht das "Kundencenter Netze" unter der Service-Telefonnummer (0202) 7589-7300 zur Verfügung.
Anmeldung von Bilanzkreiswechseln
Hinweis: "Balkonkraftwerke" / Steckersolargeräte bis 800 W Wechselrichter-Leistung müssen ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.
TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Formulare - Anhang E VDE-AR-N 4105
TAR Mittelspannung - Formulare - Anhang E VDE-AR-N 4110
Messkonzepte der WSW Netz GmbH:
Hier finden Sie die Messkonzepte der WSW Netz GmbH. Das Messkonzept geben Sie bei der digitalen Inbetriebsetzung im Netzanschlussportal an.
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Marktstammdatenregister - MaStR
Informationen zur Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für Anlagenbetreiber.
Der EEG-Anlagenschlüssel wurde Ihnen 2019 mit unserem Informationsschreiben mitgeteilt.
Informationsschreiben der Bundesnetzagentur (gem. § 25 Abs.4 MaStRV)
Informationsflyer der Bundesnetzagentur
Informationsschreiben WSW Netz GmbH
Das Marktstammdatenregister ist abrufbar unter Link.
Bei Rückfragen kann die Bundesnetzagentur kontaktiert werden Link.