Bedingungen des Netzzugangs & der Netznutzung
Die WSW Netz GmbH stellt das Gasverteilernetz ihren Kunden zu diskriminierungsfreien und transparenten Bedingungen zur Verfügung. Die von Netzkunden zu entrichtenden Netzzugangsentgelte sind von der Landesregulierungsbehörde als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt worden.
Netzentgelte
Unsere aktuellen Netzzugangsentgelte stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:
Netznutzungsvertrag KoV IX
Die WSW Netz GmbH bietet Netznutzern das Gasverteilernetz auf der Grundlage folgender vertraglicher Bedingungen an:
Hinweis für die Homepage zum Abschluss LRV Gas:
Bei Interesse an dem Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrags lassen wir Ihnen gerne ein Angebot per E-Mail zukommen. Zwecks Ermöglichung eines beschleunigten Vertragsabschlusses bitten wir bereits im Vorfeld um Übersendung Ihres elektronischen Kontaktdatenblatts als EXCEL-Datei entsprechend dem Muster der Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag der KOV IX und um spätere Rücksendung des gegengezeichneten Vertrags als Scan per E-Mail.
Anlagen NNV KoV IX
Standardlastprofilverfahren
Gasnetzbetreiber sind gemäß KoV VIII verpflichtet, verfahrensspezifischen Parameter zum angewandten SLP-Allokationsverfahren in Form der folgenden Excel-Tabelle zu veröffentlichen:
Abrechnungsbrennwert
Erdgas ist ein Naturprodukt, dessen Energieinhalt natürlichen Schwankungen unterliegt. Zur Bestimmung der tatsächlich gelieferten Energiemenge bei Kunden ohne monatliche Ablesung erfolgt die thermische Gasabrechnung in Übereinstimmung mit eichrechtlichen Forderungen und den anerkannten Regeln der Technik G685 mit einem mengengewogenen Abrechnungsbrennwert. Dieser ergibt sich als Mittel über den Abrechnungszeitraum ab Vormonat.
Emissionswerte
Ermittlung der relevanten Gasbeschaffenheitskennzahlen zur Bildung des Emissionsfaktors
Zustandszahl
Die gelieferte Energie bei Kunden ohne Zustandsmengenumwerter wird mit einem volumetrischen Zähler gemessen. Dabei nehmen die Gastemperatur, die Gasfeuchte sowie der Einspeise- und Entnahmedruck Einfluss auf die Energiemenge. Diese Effekte werden in Übereinstimmung mit eichrechtlichen Forderungen und den anerkannten Regeln der Technik G685 in einer Zustandszahl erfasst.