Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen & Speichern

Hier finden Sie alles rund um das Thema Erzeugungs-/ Einspeiseanlagen und Speicher.

Leitfäden für Installateure und Anlagenbetreiber

Hier finden EEG-Anlagenbetreiber und Installateure Informationen über die rechtlichen und technischen Vorgaben zum Anschluss und Betrieb einer Stromerzeugungsanlage

Anlagengröße ab 135 kW(p)

Mittelspannung: EEG-Leitfaden_135_MS_WSW-Netz-S-193

Niederspannung: EEG-Leitfaden_135_NS_WSW-Netz-S-194

Anlagengröße ab 100 kW(p)

Mittelspannung: EEG-Leitfaden_100_MS_WSW-Netz-S-195

Niederspannung: EEG-Leitfaden_100_NS_WSW-Netz-S-196

Anlagengröße ab 25 kW(p)

EEG-Leitfaden_25_NS-MS_WSW-Netz-S-197

Anlagengröße kleiner 25 kW(p)

EEG-Leitfaden_0_NS-MS_WSW-Netz-S-198

Allgemeines und Rechtliches

Die Energiewende wird durch die Bundesregierung vorangetrieben. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sind der Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern geregelt.

Durch die steigende Anzahl von Erzeugungsanlagen und elektrischen Verbrauchern kann es im örtlichen Stromnetz zu Überlastungen und Spannungsbandverletzungen kommen. Daher müssen sämtliche Anlagen und Speicher beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet und teilweise auch genehmigt werden.

Zu den anmeldepflichtigen Anlagen gehören unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen (PV)
  • Erzeugungsanlagen aus Wind- und Wasserkraft
  • Blockheizkraftwerke (BHKW)
  • Elektrische Speicher
  • Brennstoffzellen
  • Notstromaggregate

Nach dem aktuellen EEG, müssen EEG- und KWK-Anlagenbetreiber die Zählerstände zum Kalenderjahresende an den örtlichen Stromnetzbetreiber übermitteln. Die Datenerfassung bezüglich eingespeister Strommengen unterliegt nicht der Jahresturnusablesung Ihres Energieversorgers.

Im Wuppertaler Netzgebiet nutzen Sie für die Zählerstandübermittlung bitte folgende E-Mailadresse: zaehlerstaende(at)wsw-netz.de.

Der Weg zur Erzeugungsanlage

1) Planung

Beratungsleistungen müssen durch den Anlagenbetreiber auf dem freien Markt in Auftrag gegeben werden. Die WSW Netz GmbH darf auf Grund der Neutralitätspflicht keine Beratungsleistungen anbieten.

2) Vereinfachtes Verfahren für Photovoltaik-Anlagen bis 800 W Wechselrichter-Leistung ("Balkonkraftwerk" / Steckersolargerät)

Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Modulleistung kleiner 2.000 Watt und einer Wechselrichter-Leistung von maximal 800 Watt - sog. Steckersolargeräte (§ 3 Nr. 43 und § 8 Abs. 5a EEG 2024) - greift ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Diese Anlagen müssen zur Inbetriebnahme nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Solche Anlagen bedürfen keiner Genehmigung durch den Netzbetreiber und müssen diesem auch nicht separat angezeigt werden. Nach Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister wird der Messstellenbetreiber überprüfen, ob ein Zählerwechsel erforderlich ist und diesen bei Bedarf kostenfrei durchführen. 

Steckersolargeräte werden im vereinfachten Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet und erhalten daher keine Vergütung (unentgeltliche Abnahme nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023).

WICHTIG: Der Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen ans Stromnetz ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder einen festen Anschluss zulässig. Die Nutzung gewöhnlicher Haushaltssteckdosen ist nach den Regeln der Technik nicht zulässig. Die Steckersolargeräte müssen den technischen Sicherheitsregeln entsprechen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des VDE

Steckerfertige PV-Anlagen: Was jetzt möglich ist (vde.com)

3) Anmeldung der Anlage

Für alle anderen Erzeugungsanlagen, unabhängig der Energieart, müssen bestimmte Anträge und Pläne eingereicht werden. Im Folgenden sehen Sie die Reihenfolge des Ablaufs, den Sie, Ihr Anlagenerrichter, der Installateur und WSW bis zur Einspeisung in das Stromnetz der WSW einzuhalten haben: Ablaufplan

Zunächst melden Sie als Anlagenbetreiber Ihre geplante Anlage bei der WSW im Netzanschlussportal an: Anleitung Beantragung einer Erzeugungsanlage.

Hier gelangen Sie zum Netzanschlussportal.:
Netzportal

Diesem fügen Sie einen Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers hervorgehen, bei. Diese Anmeldung kann auch Ihr Anlagenerrichter für Sie einreichen. Auf Grundlage dieser Unterlagen wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Innerhalb von 8 Wochen nach Antragseingang erhalten Sie eine Antwort, ob das örtliche elektrische Netz durch den Betrieb Ihrer Anlage überlastet werden könnte. Ist dies der Fall, wird durch die WSW Netz GmbH ein Netzausbaukonzept erstellt und Ihnen ggf. ein Kostenvoranschlag übermittelt. Bereitet der Betrieb Ihrer Anlage keine Probleme für das elektrische Netz, so teilen wir dies Ihnen mit, und die Anlage kann errichtet werden.

4) Inbetriebnahme der Anlage

Wurde die Anlage fertig errichtet, so ist die Inbetriebnahme durch den Anlagenerrichter anzumelden. Ohne genehmigte Inbetriebnahme, werden die Anträge auf Zählereinbau nicht anerkannt, und der eingespeiste Strom nicht vergütet! Mit diesem Antrag werden die wesentlichen Angaben für die technische Anlage an uns übermittelt. Die Inbetriebnahme wird digital in unserem Netzanschlussportal beantragt.

Hier finden Sie die Anleitung für die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage: Anleitung

Je nach Anlage, sind mit der Inbetriebnahme folgende Unterlagen mit einzureichen:

  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze).
  • Einheitenzertifikate für jede Erzeugungseinheit und jeden Speicher, in welchen die elektrischen Eigenschaften ausgewiesen und das Einhalten der Anforderungen der Netzanschlussregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und der Prüfanforderung DIN VDE V 0124-100 „Netzintegration von Erzeugungsanlagen – Niederspannung“ zertifiziert werden (vergleiche Anhang E.4 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11, vom Gerätehersteller auszufüllen).
  • Für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom >75A: Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ (Anhang E.5 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen
  • Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (vergleiche Anhang E.6 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11, vom Gerätehersteller auszufüllen)
  • Wenn für den Anschlussfall notwendig : Zertifikat über die Leistungsflussüberwachung
  • Auswahl des Messkonzeptes nach Vorgabe der WSW Netz.

Einzelheiten entnimmt der Anlagenerrichter aus der VDE-AR-N 4105: 2018-11. Zusätzlich gelten die technischen Bedingungen, welche sich aus dem jeweilig gültigen EEG ergeben. In Bezug auf die Elektrohausinstallation gelten die jeweils aktuellen Normen sowie die technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Nach Abgabe der Inbetriebnahme wird von der WSW Netz geprüft, ob die Anlage den VDE-Richtlinien und den TAB der WSW Netz entspricht. Nach erfolgter Genehmigung kann die Anlage an das Stromnetz angeschlossen und in Betrieb gesetzt werden.

5) Inbetriebsetzung durch einen zugelassenen Installateur

Bevor der Strom in das Netz der WSW Netz GmbH fließen kann, ist die Anlage mit unserem Netz zu verbinden. Häufig ist ebenfalls noch ein Zähler einzubauen. Diese Tätigkeiten werden immer durch einen zugelassenen Installateur  durchgeführt.

Für diese sog. Inbetriebsetzung der Anlage ist ein Inbetriebsetzungsprotokoll auszufüllen und anschließend digital über das Netzanschlussportal bei der WSW Netz einzureichen (Anhang E.8 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).

So reichen Sie die Inbetriebsetzung bei der WSW Netz GmbH ein: Anleitung

Ist ebenfalls ein Zähler einzubauen, reicht der Installateur dieses Formular ebenfalls über das Portal mit der Inbetriebsetzung ein. Der Zählereinbau erfolgt dann so schnell wie möglich.

6) Vergütung

Der von Ihnen eingespeiste Strom in das Netz der WSW Netz GmbH kann nur vergütet werden, wenn das Inbetriebsetzungsprotokoll vorliegt und Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen ist. Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist zur Eintragung in das Marktstammdatenregister. Die Eintragung muss spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden. Bei getätigter Eintragung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung bei der Bundesnetzagentur. Sobald diese dem Kundencenter in Kopie vorliegt, wird zeitnah eine Bestätigung über den Netzanschluss per Post versendet. Ihre Erzeugungsanlage ist in Betrieb und der eingespeiste Strom wird vergütet.

Nun ist es sinnvoll, sich mit dem aktuellen Stand der Gesetzeslage weiter zu beschäftigen. Auf Grund der politischen Lage in Bezug auf die Energiewende, ändern sich die entsprechenden Gesetze fortlaufend. Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG oder KWK-Gesetz sind verpflichtet, ihre Erzeugungsanlage nach der jeweils gültigen Gesetzeslage zu betreiben. Insbesondere technische Änderungen können durch Novellierungen der Gesetze gefordert werden. Sobald eine Erzeugungsanlage nicht gesetzeskonform betrieben wird, besteht kein Vergütungsanspruch.

Hinweise / Richtlinien

Anträge

Zur Bearbeitung der Anträge sowie für die Beantwortung darüber hinausgehender Fragen steht das "Kundencenter Netze" unter der Service-Telefonnummer (0202) 7589-7300 zur Verfügung.

Anmeldung von Bilanzkreiswechseln

Anmeldung Mieterstrommodell

Hinweis: "Balkonkraftwerke" / Steckersolargeräte bis 800 W Wechselrichter-Leistung müssen ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.

TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Formulare - Anhang E VDE-AR-N 4105

TAR Mittelspannung - Formulare - Anhang E VDE-AR-N 4110

Messkonzepte der WSW Netz GmbH:

Hier finden Sie die Messkonzepte der WSW Netz GmbH. Das Messkonzept geben Sie bei der digitalen Inbetriebsetzung im Netzanschlussportal an.

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Messkonzepte und Abrechnungshinweise

Messkonzepte und Verdrahtungsschemen

Marktstammdatenregister - MaStR

Informationen zur Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für Anlagenbetreiber.

Der EEG-Anlagenschlüssel wurde Ihnen 2019 mit unserem Informationsschreiben mitgeteilt. 

Informationsschreiben der Bundesnetzagentur (gem. § 25 Abs.4 MaStRV)

Informationsflyer der Bundesnetzagentur

Informationsschreiben WSW Netz GmbH

Das Marktstammdatenregister ist abrufbar unter Link.

Bei Rückfragen kann die Bundesnetzagentur kontaktiert werden Link.