Abrechnung von Mehr- oder Mindermengen
Es gilt der laut § 9 Lieferantenrahmenvertrag Strom bestimmte Preis nach dem Leitfaden „Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“.
Es gilt der laut § 9 Lieferantenrahmenvertrag Strom bestimmte Preis nach dem Leitfaden „Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“.