Bedingungen des Netzzugangs & der Netznutzung
Die WSW Netz GmbH stellt das Elektrizitätsverteilernetz Ihren Kundinnen und Kunden zu diskriminierungsfreien und transparenten Bedingungen zur Verfügung. Die von Netzkunden zu entrichtenden Netzzugangsentgelte sind von der Bundesnetzagentur als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt worden.
Hinweise & Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Netzzugangsentgelte Strom
Netzzugangsentgelte Strom 2025
Hinweis: Sollte aufgrund gesetzlicher Neuregelungen ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten 2025 vorgesehen werden, so werden auch wir unsere Netzentgelte 2025 entsprechend anpassen.
Netzzugangsentgelte Strom 2024
Netzzugangsentgelte Strom 2023
Netzzugangsentgelte Strom 2022
Netzzugangsentgelte Strom 2021
Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - (gültig ab 01.01.2025)
Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - (gültig ab 01.01.2024)
Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - (gültig ab 27.05.2023)
Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - (gültig ab 01.10.2022)
Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - (gültig ab 01.06.2020)
Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - (gültig bis 31.05.2020)
Individuelle Netzentgelte
Vertragliche Bedingungen Strom
Die WSW Netz GmbH bietet den Netzzugang zum Elektrizitätsverteilernetz auf der Grundlage folgender vertraglicher Bedingungen (Standardverträge nach BK6-20-160 vom 21.12.2020) an:
Lieferantenrahmen-/ Netznutzungsvertrag
Hinweis zum Abschluss LRV Strom:
Bei Interesse an dem Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrags lassen wir Ihnen gerne ein Angebot per E-Mail zukommen. Wenden Sie sich hierzu an netzmanagement(at)wsw-netz.de
Verfahrensbeschreibungen zur Anmeldung von Geräten und Anlagen
Erzeugungsanlagen und elektrische Speicher
- Siehe Erzeugungsanlagen / Speicher
Notstromaggregate
- Der Anschluss eines Notstromaggregates bedarf die Zustimmung des Netzbetreibers. Nutzen Sie für die Anmeldung eines Notstromaggregates im Netzgebiet der WSW Netz GmbH den Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung. Zusätzlich reichen Sie das Datenblatt für Erzeugungseinheiten (Anlage E.2 aus VDE-AR-N 4105:2019-04) ein. Tragen Sie „Notstrom“ beim Punkt „Energieart“ mit Angabe des genutzten Brennstoffes ein.
- Sofern die Anlage nicht ausschließlich als Notstromaggregat fungiert, also auch im Netzparallelbetrieb gefahren werden kann, gilt sie als Erzeugungsanlage. Für diesen Fall ist die Vorgehensweise unter dem Reiter Erzeugungsanlagen beschrieben.
- Nach Inbetriebnahme der Anlage senden Sie dem Kundencenter der WSW Netz GmbH das Inbetriebnahmeprotokoll zu.
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
- Siehe E-Mobilität
Wärmepumpen
- Für Wärmepumpenanlagen die mit einem Zähler oder einem Zähler mit Zweitarifumschaltung gemessen werden, ist eine Aufteilung in Allgemein- und Wärmepumpenverbrauch nicht möglich. Die Belieferung für diese Wärmepumpenanlage erfolgt nach den Verfahren entsprechender Anlagen mit reinem Allgemeinverbrauch.
- Kundenanlagen mit getrennter Messung für Allgemein- und Heizungsverbrauch sind getrennt als zwei Lieferstellen anzumelden.
- Für das Lastprofilverfahren für Wärmepumpen mit Jahresarbeitszählung am Niederspannungsnetz der WSW Netz GmbH gilt die Standardlastprofil-Anwendungsgrenze von 100.000 kWh Jahresarbeit und 30 kW Maximalleistung.
- Reichen Sie bei der Anmeldung einer Wärmepumpe den Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung sowie das Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmepumpenanlagen ein.
- Nach Inbetriebnahme der Anlage senden Sie dem Kundencenter der WSW Netz GmbH das Inbetriebnahmeprotokoll zu.
Einzelgeräte mit einer Nennleistung >12kVA
- Solche Geräte sind beispielsweise Durchlauferhitzer. Für die Anmeldung nutzen Sie den Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung.
- Nach Inbetriebnahme der Anlage senden Sie dem Kundencenter der WSW Netz GmbH das Inbetriebnahmeprotokoll zu.
Geräte mit Netzrückwirkungen
- Geräte mit zu erwartenden Netzrückwirkungen sind beispielsweise
- Motoren
- Röntgengeräte
- Schweißgeräte
- Sonstige
- Wenn Sie den Anschluss eines solchen Gerätes planen, reichen Sie den Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung sowie das Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Anlage B.1 aus VDE-AR-N 4100:2019-04) ein.
- Nach Inbetriebnahme der Anlage senden Sie dem Kundencenter der WSW Netz GmbH das Inbetriebnahmeprotokoll zu.
Schaltbare Verbrauchseinrichtungen gem. §14a EnWG und sonstige Verbrauchseinrichtungen
- Für Geräte und Anlagen, die nach §14a EnWG betrieben werden können, stehen gesonderte Abrechnungstarife zur Verfügung.
- Welche Geräte neben den vorher Aufgeführten die Zustimmung des Netzbetreibers erfordern, ist der VDE-AR-N 4100:2019-04 zu entnehmen. Ist Ihr Gerät/Ihre Anlage dort aufgeführt, nutzen Sie zur Anmeldung den Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung sowie das Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Anlage B.1 aus VDE-AR-N 4100:2019-04).
- Nach Inbetriebnahme der Anlage senden Sie dem Kundencenter der WSW Netz GmbH das Inbetriebnahmeprotokoll zu.
Verfahrensbeschreibung Speicherheizungsanlagen (NSH)
Kundenanlagen mit elektrischen Speicherheizungen im Netzgebiet der WSW Netz GmbH können auf Grundlage der vom Verband der Netzbetreiber (VDN) und der Universität Cottbus erarbeiteten Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert werden.
Dieses Lastprognoseverfahren ist prinzipiell im VDN-Praxisleitfaden "Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen" beschrieben.
Das Lastprofil für Speicherheizungsanlagen wird als normiertes Lastprofil P(t) des Netzbetreibers in [K/h] zur Verfügung gestellt. Die normierten Lastprofile werden in Einzelschritten von je 1°C der Außentemperatur als ¼-h-Zeitreihen eines Tages bereitgestellt. Für gemeinsam gemessene Anlagen ist im Zählwert des Hochtarifs (HT) nur Haushaltstrom enthalten. Im Zählwert des Niedertarifs (NT) ist sowohl Heizstrom als auch Haushaltsstrom enthalten. Der Faktor für den NT-Anteil des Haushaltsstroms ergibt sich aus dem HT-Anteil multipliziert mit dem NT:HT-Verhältnis auf Basis des Profils H0. Als Wärmestrommenge verbleibt damit: Wärmestrommenge = NT - 0,26236 · HT.
Gemäß den Anforderungen des Praxisleitfadens sind nachfolgend die von jedem Netzbetreiber bereitzustellenden Informationen und Festlegungen für das Netzgebiet der WSW Netz GmbH aufgeführt:
1.) Temperaturdaten
Als maßgebliche Temperaturmessstellen für die Ermittlung der Tagesmitteltemperatur Tm (in °C) hat die WSW Netz GmbH für Wuppertal, Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) festgelegt. Tm ist auf Grundlage der gemittelten Temperturmesswerte der DWD-Messstellen Düsseldorf (DWD-Stationsnummer 10400) und Lüdenscheid (DWD-Stationsnummer 10418) Wetterdienstes (DWD) zu ermitteln.
Die Auswahl eines Lastprofils aus der bereitgestellten Lastprofilschar für einen Beispieltag (d) erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Tagesmitteltemperatur Tm(d) sowie der Vortagestemperaturen Tm(d-1) bis Tm(d-3) durch Bildung einer äquivalenten Tagesmitteltemperatur Tmä gemäß der Verfahrensbeschreibung nach der Formel:
Tmä = 0,5 x Tm(d) + 0,3 x Tm(d-1) + 0,15 x Tm(d-2) + 0,05 x Tm(d-3)
und einer Rundung auf eine Nachkommastelle in °C.
2.) Temperaturmaßzahl TMZ
Die Temperaturmaßzahl TMZ errechnet sich nach der Gleichung:
TMZ = max. (TBezug – Tmä; K) bei K = 0
Die Bezugstemperatur TBezug beträgt +16°C. Bei Tagesmitteltemperaturen > 16°C gilt als Temperaturmaßzahl TMZ = 0 K.
3.) Anmeldung von Elektrospeicherheizungen
Das Lastprofilverfahren kann für Kundenanlagen mit Elektrospeicherheizung mit gemeinsamer als auch mit getrennter Messung angewendet werden. Die Ladezeiten sind bei gemeinsamer Messung grundsätzlich dem NT zugeordnet. Bei gemeinsamer Messung kann die Lieferstelle nur durch einen Lieferanten beliefert werden.
Kundenanlagen mit getrennter Messung für Allgemein- und Heizungsverbrauch sind getrennt als zwei Lieferstellen anzumelden.
Für das Lastprofilverfahren für Elektrospeicherheizungsanlagen mit Jahresarbeitszählung am Niederspannungsnetz der WSW Netz GmbH gilt die Standardlastprofil-Anwendungsgrenze von 100.000 kWh Jahresarbeit und 30 kW Maximalleistung.
4.) Netznutzungsentgelt für Elektrospeicherheizungen
Das Netznutzungsentgelt für nach dem Lastprofilverfahren belieferte Elektrospeicherheizungsanlagen und Wärmepumpen am Niederspannungsnetz der WSW Netz GmbH entnehmen Sie bitte dem derzeit gültigen Preisblatt.
Verfahrensbeschreibung Wärmepumpen (WP)
Kundenanlagen mit Wärmepumpenanlagen im Netzgebiet der WSW Netz GmbH können auf Grundlage der vom Verband der Netzbetreiber (VDN) und der Universität Cottbus erarbeiteten Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert werden.
Dieses Lastprognoseverfahren ist prinzipiell im VDN-Praxisleitfaden "Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen" beschrieben.
Das Lastprofil für Wärmepumpenanlagen wird als normiertes Lastprofil p(t) des Netzbetreibers in [K/h] zur Verfügung gestellt. Die normierten Lastprofile werden in Einzelschritten von je 1°C der Außentemperatur als ¼-h-Zeitreihen eines Tages bereitgestellt.
Gemäß den Anforderungen des Praxisleitfadens sind nachfolgend die von jedem Netzbetreiber bereitzustellenden Informationen und Festlegungen für das Netzgebiet der WSW Netz GmbH aufgeführt:
1.) Temperaturdaten
Als maßgebliche Temperaturmessstellen für die Ermittlung der Tagesmitteltemperatur Tm (in °C) hat die WSW Netz GmbH für Wuppertal, Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) festgelegt. Tm ist auf Grundlage der gemittelten Temperturmesswerte der DWD-Messstellen Düsseldorf (DWD-Stationsnummer 10400) und Lüdenscheid (DWD-Stationsnummer 10418) Wetterdienstes (DWD) zu ermitteln.
Die Auswahl eines Lastprofils aus der bereitgestellten Lastprofilschar für einen Beispieltag (d) erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Tagesmitteltemperatur Tm(d) sowie der Vortagestemperaturen Tm(d-1) bis Tm(d-3) durch Bildung einer äquivalenten Tagesmitteltemperatur Tmä gemäß der Verfahrensbeschreibung nach der Formel:
Tmä = 0,5 x Tm(d) + 0,3 x Tm(d-1) + 0,15 x Tm(d-2) + 0,05 x Tm(d-3)
und einer Rundung auf eine Nachkommastelle in °C.
2.) Temperaturmaßzahl TMZ
Die Temperaturmaßzahl TMZ errechnet sich nach der Gleichung:
TMZ = max. (TBezug - Tmä; K) bei K = 1
Die Bezugstemperatur TBezug beträgt bei Wärmepumpen +18°C. Bei Tagesmitteltemperaturen > 18 °C gilt als Temperaturmaßzahl TMZ = 1 K.
3.) Anmeldung von Wärmepumpen
Für Wärmepumpenanlagen die mit einem Zähler oder einem Zähler mit Zweitarifumschaltung gemessen werden, ist eine Aufteilung in Allgemein- und Wärmepumpenverbrauch nicht möglich. Die Belieferung für diese Wärmepumpenanlage erfolgt nach den Verfahren entsprechender Anlagen mit reinem Allgemeinverbrauch.
Kundenanlagen mit getrennter Messung für Allgemein- und Heizungsverbrauch sind getrennt als zwei Lieferstellen anzumelden.
Für das Lastprofilverfahren für Wärmepumpen mit Jahresarbeitszählung am Niederspannungsnetz der WSW Netz GmbH gilt die Standardlastprofil-Anwendungsgrenze von 100.000 kWh Jahresarbeit und 30 kW Maximalleistung.
Melden Sie Ihre Wärmepumpe über unser Netzanschlussportal an.
So melden Sie eine Wärmepumpe im Portal an: Anleitung
4.) Netznutzungsentgelt für Elektrospeicherheizungen und Wärmepumpen
Das Netznutzungsentgelt für nach dem Lastprofilverfahren belieferte Elektrospeicherheizungsanlagen und Wärmepumpen am Niederspannungsnetz der WSW Netz GmbH entnehmen.
Sie bitte dem derzeit gültigen Preisblatt.