Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung

Umsetzung des Redispatch 2.0

Die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der deutschen Bundesregierung fokussiert auch auf einem Wandel der Stromerzeugungslandschaft. Konventionelle Energieträge – wie Beispielsweise Kohle und Erdgas – sollen zukünftig durch erneuerbare Energieträger – Wind, Sonne, Wasser etc. – ersetzt werden. Die Stromerzeugungslandschaft insgesamt wird dadurch dezentraler und die Verantwortung für das Gesamtsystem muss sich auf eine Vielzahl an Akteuren verteilen. Zukünftig werden Betreiber von Stromerzeugungsanlagen vermehrt Aufgaben der Systemstabilisierung wahrnehmen müssen. Diesem Ansinnen folgend, hat der Bundesgesetzgeber im Mai 2019 Regelungen verabschiedet, die neue Verpflichtungen für alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung – sowie solchen Anlagen, die durch den Netzbetreiber jederzeit fernsteuerbar sind – vorsehen.

Diese Regelungen finden sich in den §§ 13, 13a und 14 des Energiewirtschaftsgesetzes. Zusammengefasst werden die Neuerungen unter dem Schlagwort Redispatch 2.0.

Die WSW Netz GmbH informiert an dieser Stelle ausführlich über die Auswirkungen und die Umsetzung dieser Neuregelungen:

Steuerbarkeit von Anlagen im Netzgebiet der WSW Netz GmbH und Austausch des Rundsteuerempfängers

Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur müssen Stromerzeugungsanlagen im Netzgebiet der WSW Netz GmbH ab einer installierten Leistung von 100 kW separat durch den Anschlussnetzbetreiber fernsteuerbar sein.

Hierzu ist der Austausch der in den Erzeugungsanlagen vorhandenen Fernsteuertechnik erforderlich.

Für Sie als Anlagenbetreiber bedeutet dies, dass Sie in den nächsten Wochen von der WSW Netz GmbH einen neuen Rundsteuerempfänger übersandt bekommen. Diesen lassen Sie bitte durch ein konzessioniertes Elektro-Installationsunternehmen fachgerecht einbauen. Den ausgebauten Rundsteuerempfänger senden Sie bitte mit der ausgefüllten Fertigmeldung  zurück an:

WSW Netz GmbH, VNB/64 Messgerätelogistik, Schützenstraße 34, 42281 Wuppertal.

Eine persönliche Abgabe ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage leider nicht möglich.

Die Konfiguration des Rundsteuerempfängers können Sie hier einsehen.

Anlagen ab 1 MW installierter Leistung, sowie Anlagen, die bislang keinen Rundsteuerempfänger installiert haben, werden gesondert informiert.

Was ist Redispatch 2.0?

Redispatch 2.0 dient der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Durch die Umstellung der Stromerzeugungslandschaft auf erneuerbare Energieträger werden in den nächsten Jahren eine Vielzahl  an konventionellen Stromerzeugungsanlagen (Kernkraftwerke, Kohlekraftwerke) abgeschaltet.

Zur Sicherstellung der Stabilität des Stromversorgungssystems ist es erforderlich, dass weitere Erzeugungsanlagen Verantwortung für das Gesamtsystem übernehmen.

Dies soll durch die Neuregelung des Redispatch 2.0 erreicht werden. Zukünftig sollen alle Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung Systemverantwortung übernehmen und im Rahmen des Engpassmanagements das Versorgungssystem stabilisieren.

Welche Stromerzeugungsanlagen fallen unter die Regelungen des Redispatch 2.0?

Durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur sind alle Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie mit einer Nennleistung ab 100 kW adressiert.

Das Energiewirtschaftsgesetz, als gesetzliche Grundlage des Redispatch 2.0, erweitert den Kreis der betroffenen Anlagen auf Anlagen, die "durch einen Netzbetreiber jederzeit fernsteuerbar sind" (§ 13a Abs. 1 EnWG in der Fassung ab 01.10.2021).

Diese fernsteuerbaren Anlagen kleiner 100 kW installierter Leistung werden jedoch zunächst nicht von den Umsetzungsfestlegungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt. Daher werden im Netzgebiet der WSW Netz GmbH zunächst nur Anlagen ab 100 kW installierter Leistung berücksichtigt.

Für diese Anlagen ist die Teilnahme am Redispatch 2.0 verpflichtend.

Welche wesentlichen Aufgaben müssen erfüllt werden?

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung müssen:

  • Stammdaten an den Anschlussnetzbetreiber (WSW Netz GmbH) übermitteln und diese ggf. fortlaufend aktualisieren
  • Kontinuierlich Planungsdaten an den Anschlussnetzbetreiber (WSW Netz GmbH) übermitteln (z.B. Nichtverfügbarkeit aufgrund von Wartung oder Reparatur)
  • die Fernsteuerbarkeit ihrer Anlage sicherstellen (Duldungsfall) oder durch eigene organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass eine Aufforderung des Übertragungsnetzbetreibers unverzüglich umgesetzt werden kann (Aufforderungsfall)
  • Den Datenaustausch im Rahmen der Marktkommunikation gewährleisten. Hierzu kann das kostenlose Datenportal Connect+ genutzt werden  

Benötigt der Anlagenbetreiber einen Einsatzverantwortlichen (EIV)?

Die Umsetzung des Redispatch 2.0 erfordert eine regelmäßige Kommunikation der Anlagenbetreiber im Rahmen der elektronischen Marktkommunikation. Zur Teilnahme an diesem Prozess sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem müssen Anlagenbetreiber einen Einsatzverantwortlichen (EIV) benennen, der diese Marktkommunikation übernimmt.

Der Einsatzverantwortliche benötigt eine eindeutige Marktpartner-ID des BDEW. Weitere Infos hierzu erhalten Sie in den Hinweisen des BDEW für Anlagenbetreiber zur Marktpartner-ID im Redispatch 2.0.

Was sind technische Ressourcen (TR)?

Die Bundesnetzagentur definiert technische Ressourcen (TR) als:

Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 EnWG ab einer elektrischen Nennleistung von 100 kW.

Ausgenommen sind Anlagen mit Anschluss nur an das 16,7 Hz Bahnstromnetz.

Für jede TR ist die Zuordnung zu

  • einer SR und
  • einer Marktlokation (Ausnahme: Eine TR ist zwei Marktlokationen zugeordnet, wenn sie sowohl einspeisen als auch entnehmen kann.)

notwendig.

(Vgl. BNetzA, BK6-20-059, Anlage 2 S. 3)

Was sind steuerbare Ressourcen (SR)?

Steuerbare Ressourcen (SR) stellen die Zusammenfassung einzelner technischer Ressourcen zu einer steuerbaren Einheit dar. Die Steuerung der SR kann entweder durch den Anschlussnetzbetreiber (Duldungsfall) oder den Anlagenbetreiber (Aufforderungsfall) erfolgen.

Die Bundesnetzagentur definiert steuerbare Ressourcen (SR) wie folgt:

Eine SR setzt sich aus einzelnen TR zusammen.

  • Einer SR ist mindestens eine MaLo zugeordnet.
  • Jede TR ist genau einer SR zugeordnet.
  • Eine SR kann auch nur eine einzelne TR enthalten.
  • Eine SR wird entweder über den Duldungsfall oder den Aufforderungsfall abgerufen.
  • Jede SR ist genau einem EIV zugeordnet. Für den Duldungsfall gilt: Sofern TR über eine gemeinsame technische Steuerungseinrichtung durch den Netzbetreiber steuerbar sind, müssen diese TR zu einer SR zusammengefasst werden. Für den Aufforderungsfall gilt: Sofern TR am selben Netzanschlusspunkt einspeisen oder der NB die netzanschlusspunktübergreifende Aggregation freigegeben hat und diese TR die gleichen (kalkulatorischen) Kosten haben und diese TR denselben verantwortlichen EIV haben, können TR zu einer SR zusammengefasst werden.

(Vgl. BNetzA, BK6-20-059, Anlage 2 S. 3)

Was sind Ressourcen-Identifikationsnummern (SR-ID, TR-ID)?

Im Rahmen der Prozessabwicklung zu Redispatch 2.0 sind die Objekte technische Ressourcen (TR) und steuerbare Ressourcen (SR) relevant.

Zur eindeutigen Identifikation von Stromerzeugungsanlagen (TR und SR) wurde durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) ein Identifikationsmerkmal etabliert.

Diese Ressourcen-ID ist für den elektronischen Datenaustausch im Rahmen der Redispatch 2.0-Marktprozesse erforderlich.

Alle vom Redispatch 2.0 betroffenen Stromerzeugungsanlagen erhalten vom Anschlussnetzbetreiber eindeutige und unveränderliche Ressourcen-Identifikationsnummern zugeordnet.

Jede technische Ressource bekommt eine TR-ID.

Jede steuerbare Ressource bekommt eine SR-ID.

Die Zusammenfassung der technischen Ressourcen zu einer steuerbaren Ressource nimmt der Anschlussnetzbetreiber (WSW Netz GmbH) initiativ vor. Die zugeteilten TR-ID und SR-ID müssen sorgfältig aufbewahrt und im Rahmen der Marktkommunikation genutzt werden. Weitere Informationen zu den Ressourcen-ID können auf der Internetseite des BDEW abgerufen werden.

Was unterscheidet Duldungs- und Aufforderungsfall?

Der Abruf einer Stromerzeugungsanlage im Rahmen des Redispatch 2.0 kann entweder durch den Anschlussnetzbetreiber (WSW Netz GmbH) mittels Fernsteuertechnik erfolgen (Duldungsfall) oder durch den Anlagenbetreiber selbst nach Aufforderung des Netzbetreibers (Aufforderungsfall).

Der Standardfall im Redispatch 2.0 ist der Duldungsfall. Ein Wechsel in den Aufforderungsfall ist nur möglich, wenn der Anlagenbetreiber jederzeit die unverzüglicher Steuerung seiner Anlage garantieren kann.

Wie erfolgt die Abrechnung im Redispatch 2.0?

Sollte es im Rahmen des Redispatch 2.0 dazu kommen, dass Ihre Anlage abgeregelt werden muss, erfolgt dies selbstverständlich nicht entschädigungslos.

Die Bundesnetzagentur hat klare Vorgaben entwickelt, nach denen die Vergütung der nicht erzeugten Strommengen zu erfolgen hat. Diese Vorgaben setzt die WSW Netz GmbH um.

Anlagenbetreiber müssen hier keine Angaben machen, die Vergütung der Ausfallarbeit erfolgt grundsätzlich nach dem BNetzA-Standard.

Näheres Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA, BK6-20-059, Anlage 1)

Weitere Informationen

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Redispatch 2.0

 

Folgende Dokumente möchten wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen

 

Sollten Sie noch Fragen zu den Auswirkungen und der Umsetzung des Redispatch 2.0 im Netzgebiet der WSW Netz GmbH haben, kontaktieren Sie uns gerne unter netzmanagement(at)wsw-netz.de.