Gleichbehandlungsbericht
Gemäß §§ 6ff. EnWG sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zu einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs verpflichtet. Um diesen gesetzlichen Zielen dauerhaft Rechnung zu tragen, haben die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, die WSW Energie & Wasser AG, die WSW mobil GmbH, die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal sowie die WSW Netz GmbH in einem gemeinsamen Gleichbehandlungsprogramm verbindliche Festlegungen und Verhaltensanweisungen getroffen, mit denen eine diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäfts sichergestellt wird.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Festlegungen im Gleichbehandlungsprogramm obliegt einem separat bestellten betrieblichen Gleichbehandlungsbeauftragten. Dieser gibt zum 31. März jeden Jahres einen Bericht gegenüber der Bundesnetzagentur darüber ab, welche unternehmensinternen Maßnahmen zur Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit im WSW Konzern veranlasst worden sind.
Engpassmanagement
Im Elektrizitätsverteilernetz der WSW Netz GmbH sind in der Vergangenheit keine Engpässe aufgetreten.
Aufgrund der Auslastung unseres Gasverteilernetzes und der abnahmebedingten Gegebenheiten im Netzgebiet der WSW Netz GmbH sind gegenwärtig keine Engpässe im Sinne des § 33 GasNZV zu erwarten.
Wiederverkäufereigenschaft - Reverse Charge
Zum 1. September 2013 wurde die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahren auf den inländischen Strom- und Gashandel erweitert.
Die WSW Netz GmbH ist in der Sparte Strom und in der Sparte Gas Wiederverkäuferin im Sinne des UStG. Dies hat das zuständige Finanzamt Barmen mit dem Bescheid vom 06.12.2024 festgestellt.
Informationen über die Möglichkeit einer Vertragsanpassung im Sinne von § 115 EnWG
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung:
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV); Ergänzende technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdrucknetz.
Die WSW Netz GmbH in ihrer Funktion als Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiberin ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 08. November 2006 jedermann an ihr Strom- und Gasver-sorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektrizität in Niederspannung bzw. Gas in Niederdruck zu gestatten.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz zur Entnahme von Elektrizität in Niederspannung bzw. an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.
Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der NAV bzw. NDAV an die jeweils entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der NAV bzw. NDAV anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG). Die WSW Netz GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12. Juli 2005 mit der Wuppertaler Stadtwerke AG als ihrer Rechtsvorgängerin abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des EnWG und der NAV bzw. NDAV. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag.
(Hinweis: dies war der 1. April 2007) Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV bzw. NDAV.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV bzw. NDAV gelten mit Wirkung vom 01. April 2007 die Ergänzenden Bedingungen der WSW-Netz GmbH zur NAV und die Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen Strom der WSW-Netz GmbH.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen, die Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen und die gesetzlich bzw. behördlich vorgesehenen Veröffentlichungspflichten sowie die gegenwärtig gültigen Netzzugangsentgelte sind im Internet veröffentlicht. Die NAV, die Ergänzenden Bedingungen der WSW Netz GmbH zur NAV und die Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen Strom, sowie die NDAV, die Ergänzenden Bedingungen der WSW Netz GmbH zur NDAV und die Technischen Anschlussbedingungen an das Gasversorgungsnetz in Niederdruckkönnen auch im Kundencenter Netze, Schützenstr. 34 in 42281 Wuppertal eingesehen werden.
Zusammenarbeit E- und SHK-Innung
Nachfolgend finden Sie die Präsentation der gemeinsamen Veranstaltung der E- und SHK-Innung vom 08.06.2022:
Gefährdungspotenzial in der Gasinstallation
Die WSW Netz informiert über ein mögliches Gefährdungspotenzial durch elektrische Ströme auf Gas-Innenleitungen bei bestimmten Gas-Hausanschluss-Konstellationen:
Technischer Hinweis
Die WSW Netz informiert über die fachgerechte Abdichtung von Hauseinführungen im Zusammenhang mit Hausanschlüssen (Strom, Gas, Wasser):
Sachgemäßer Umgang mit steckerfertigen PV-Anlagen
Der Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen ans Stromnetz ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder einen festen Anschluss zulässig. Die Nutzung gewöhnlicher Haushaltssteckdosen ist nach den Regeln der Technik nicht zulässig. Die Steckersolargeräte müssen den technischen Sicherheitsregeln entsprechen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des VDE
Steckerfertige PV-Anlagen: Was jetzt möglich ist (vde.com)