Ihr WSW Netz - Anschluss
Sie möchten Ihren privaten Hausanschluss für Ihren Neubau bei der WSW Netz beantragen, benötigen einen temporären Stromanschluss für Ihre Baustelle oder überlegen, ob Sie Ihren Stromzähler überprüfen lassen? Auf dieser Seite finden Sie alle Infos wie z.B. die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), Fachbescheinigungen für Lieferanten, Industrie und Gewerbe rund um das Thema Strom zum Download.
Allerdings werden die Anträge nach und nach digitalisiert und stehen dann im Netzportal der WSW Netz GmbH zur Verfügung. Dort wo dies der Fall ist, erklären wir das Verfahren und verweisen darauf.
Hier gelangen Sie zum Netzportal der WSW Netz GmbH:
So registrieren Sie sich für das Netzportal: Anleitung
Haus- oder Netzanschluss beantragen
Sie sind Besitzer eines Eigenheims, Ihnen gehört ein Gewerbebetrieb oder Sie planen gerade einen Neubau und benötigen einen Hausanschluss oder möchten den Anschluss verändern lassen. Den Antrag dazu stellen Sie in unserem Netzportal.
Hier können Sie nachlesen, wie Sie einen Anschluss beantragen können: Anleitung
Formulare rund um den Stromzähler
Für Ihren Neubau benötigen Sie einen neuen Stromzähler oder der Stromverbrauch soll in einzelnen Bereichen getrennt abgerechnet werden? Dann finden Sie hier den passenden Antrag. Weitere Informationen zu digitalen Stromzählern erhalten Sie auf der Seite wsw-netz.de Strom-Messwesen.
Auftrag Einbau oder Wechsel eines Stromzählers
Die Zusammenlegung von Abnahmestellen, die Demontage einer Nachtspeicherheizung, der Abriss eines Gebäudes oder ein neuer Energieträger kann die Abmeldung und den Abbau eines Stromzählers erforderlich machen.
Sie haben Zweifel, dass Ihr Zähler richtig misst? Dann können Sie eine Befundprüfung Ihres Zählers beantragen.
Anträge Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen
Sie möchten eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anmelden, einen Antrag für einen Stromspeicher (Speicherheizungen) oder für eine Verbrauchseinrichtung wie Motoren, Wärmepumpen, Schweißmaschinen oder Transformatoren stellen?
Durch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge oder Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, Elektrowärmepumpen und weiteren Erzeugungsanlagen kann es im örtlichen Stromnetz zu Überlastungen kommen. Daher müssen sämtliche Anlagen und elektrische Speicher bei der WSW Netz angemeldet und teilweise auch genehmigt werden. Diese Anträge stellen Sie im WSW Netzportal.
Hinweis: "Balkonkraftwerke" / Steckersolargeräte bis 800 W Wechselrichter-Leistung müssen ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.
Hier können Sie nachlesen, wie Sie eine Erzeugungsanlage oder Speicher beantragen können: Anleitung
Hier können Sie nachlesen, wie Sie eine Verbrauchseinrichtung beantragen können: Anleitung
Ergänzende Informationen:
Weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWg können Sie hier abrufen.
Sie sind Eigentümer oder Besitzer eines Gewerbebetriebs und möchten eine Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz zur Windenergie, Photovoltaik, eine KWK-Anlage oder sonstige Speicheranlage beantragen, dann können Sie hier alle nötigen Formulare zur Beantragung, Inbetriebsetzung, Errichtung oder Zertifizierung gebündelt in der gezippten Anlage herunterladen. Wir empfehlen vorab die Beratung durch ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen.
Temporäre Bau- und Veranstaltungsanschlüsse
Sie benötigen einen zeitlich befristeten Stromanschluss auf einer Baustelle oder für eine Veranstaltung. Dann finden Sie hier den passenden Antrag und die technischen Richtlinien und Bedingungen.
Antrag Baustrom und Strom für Veranstaltungen
Vertragsbedingungen zur Vermietung von Baustrom-Schränken
Hinweis zur Stromversorgung bei Veranstaltungen:
Bei Veranstaltungen von mehr als zwei Kalendertagen ist im Vorfeld ein Stromliefervertrag mit einem Stromlieferanten abzuschließen. Die Kopie des Stromliefervertrages ist zusammen mit dem „Antrag auf Inbetriebsetzung einer Abnahmestelle“ einzureichen.
Weitere Anträge für Lieferanten, Industrie und Gewerbe
Ein Netzbetreiber ist berechtigt, auf Anweisung des Lieferanten eines Anschlussnutzers den Stromanschluss zu sperren oder zu entsperren, um ihn wieder in Betrieb zu nehmen.
Sperrauftrag zur Unterbrechung der Strom-Anschlussnutzung
Auftrag Entsperrung und Wiederherstellung der Strom-Anschlussnutzung
Wurde Ihre Anlage nach einem Brand, einer Überflutung oder einem ähnlichen Ereignis durch den Netzbetreiber außer Betrieb genommen, ist die Vorlage einer Fachbescheinigung zur Wiederinbetriebnahme der Anlage erforderlich.
Fachbescheinigung zur Wiederinbetriebnahme einer elektrischen Anlage nach Brand oder Überflutung
Um die reduzierten Umlagesätze nach § 19 Abs. 2 S. 15 StromNEV bei Gewerbe und Großindustrie bei Abnahmen über 1 GWh pro Jahr berechnen zu können, benötigt die WSW Netz einen Nachweis über den bezogenen und selbstverbrauchten Strom. Ohne diese Mitteilung ist die WSW Netz verpflichtet, den höheren Umlagesatz abzurechnen.
Meldung über bezogenen und selbstverbrauchten Strom
Sie haben noch Fragen zu den hier aufgeführten Stromanträgen oder benötigen weitere Informationen? Unser „Kundencenter Netze” steht Ihnen unter der Service-Telefonnummer (0202) 7589-7300 mit Rat und Tat zur Seite.
Wir freuen uns auf Sie.